Impfberatung und Impfungen

Röteln, Masern, Mumps

Röteln in der Schwangerschaft können schwere Schäden beim Kind hervorrufen. Darum ist es wichtig, dass alle Mädchen und Frauen ausreichend gegen Röteln geimpft sind. Die Impfung wird immer in Kombination mit Masern und Mumps durchgeführt. Es sollten für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfungen in Ihrem Impfpass dokumentiert sein, wenn nicht, holen wir diese gerne nach. 


Diphterie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis)

Die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie soll ohne Testen von Antikörpertitern alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Auch wenn wegen einer Verletzung eine Tetanusimpfung erfolgt, sollte diese mit Diphtherie kombiniert werden.

Es gibt bei Neugeborenen keinen Nestschutz gegen Keuchhusten (Pertussis)! Keuchhusten ist doch relativ verbreitet, auch untypisch bei Erwachsenen. Darum sollte im Haushalt von Neugeborenen ein Impfschutz bestehen. Es gibt die Impfung gegen Keuchhusten nur in Kombination mit Diphtherie und Tetanus. Wenn eine Auffrischung gegen Tetanus ansteht, sollte auf jeden Fall mit der Kombination Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten geimpft werden. 

Falls eine Schwangerschaft geplant ist, und die Impfung nicht länger als 10 Jahre her ist, ist eine Auffrischung  zwischen der 28. und 36. SSW derzeit empfohlen. Familienangehörige mit engem Kontakt zum Neugeborenen sollten ebenfalls Ihren Impfschutz bezüglich Keuchhusten überprüfen lassen und ggf. auffrischen.


Windpocken

Windpocken sind sehr ansteckend. 95% aller Frauen sind nach durchgemachter Infektion immun. Sie können sich dann in einer Schwangerschaft nicht mehr infizieren und es gibt kein Risiko für das Kind. Die Aussage der eigenen Eltern, die Windpocken durchgemacht zu haben, sind allgemein glaubhaft.

Ungeschützte Frauen sollen vor einer Schwangerschaft geimpft werden. Dazu muss der Antikörper Titer im Blut bestimmt werden. Diese Testung wird im Rahmen der Familienplanung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn kein Impfschutz besteht, ist die Impfung selbst bei den betroffenen Frauen ebenfalls eine Kassenleistung.


Influenza (Virusgrippe)

Eine echte Virusgrippe (Influenza) ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Insbesondere chronisch Kranke, Menschen ab 60 Jahre sowie Schwangere sollten sich impfen lassen, da bei diesen Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Erkrankung schwerwiegende Folgen hat. Für medizinisches Personal gilt die Impfempfehlung gleichermaßen, da durch die Vielzahl enger Patientenkontakte grundsätzlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Zudem besteht das Risiko, dass sie die Grippeviren an ihre Patientinnen und Patienten weiter übertragen – eventuell sogar ohne dass es bemerkt wird.

Während der Schwangerschaft ist die Immunabwehr natürlicherweise weniger aktiv, um das ungeborene Kind nicht als Fremdkörper anzugreifen. Dadurch sind schwangere Frauen anfälliger für Infektionen wie beispielsweise Grippe. Sie kann die Gesundheit von Mutter und Kind ernsthaft gefährden. So steigt im Laufe der Schwangerschaft das Risiko für schwere Verläufe der Grippe mit Komplikationen wie etwa einer Lungenentzündung. Zudem erhöht eine Grippeinfektion während der Schwangerschaft die Gefahr von Wachstumsverzögerungen sowie von Fehl- oder Frühgeburten. Eine Grippeimpfung für Schwangere (ab der 12. SSW) kann vor diesen Gefahren schützen. Sollten Sie eine Schwangerschaft in den Wintermonaten planen (Oktober bis April), raten wir zu einer aktuellen Grippeimpfung vor Eintritt der Schwangerschaft.

Die Impfung gegen Grippe sollte ggf. jedes Jahr, vorzugsweise ab Oktober bis Mitte Dezember, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es ca. 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Auch eine spätere Impfung zu Beginn des Jahres ist meist noch sinnvoll. Insbesondere, wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat.


FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

Hierbei handelt es sich um eine Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarkentzündung, die durch Viren verursacht wird. Diese Viren werden durch Zeckenstiche übertragen. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen, die sich in FSME-Risikogebieten (wie z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen) aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gestochen werden könnten, einen Impfschutz gegen FSME als sichersten Schutz vor der Krankheit. FSME tritt auch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern auf. Risikogebiete befinden sich in Albanien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Weißrussland. 

Für einen mehrjährigen Impfschutz vor FSME sind drei Impfungen nötig. Die ersten beiden erfolgen im Abstand von ein bis drei Monaten, die dritte – je nach FSME-Impfstoff – nach 5 oder 9 bis 12 Monaten. Um schon zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr für das laufende Jahr geschützt zu sein, ist es sinnvoll, mit der Impfserie in den Wintermonaten zu beginnen. Bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung besteht für die meisten Geimpften ein Schutz, der für die laufende Saison zunächst ausreichend ist. Für eine länger anhaltende Schutzwirkung ist dann die dritte Impfung erforderlich. 

Bei fortbestehendem Ansteckungsrisiko wird eine erste Auffrischimpfung nach 3 Jahren empfohlen. Die nachfolgenden Auffrischungen sind dann alle 5 Jahre erforderlich. Je nach verwendetem Impfstoff sollte die Impfung ab dem Alter von 50 bzw. 60 Jahren alle 3 Jahre aufgefrischt werden.  


Kinderlähmung (Polio)

Wenn ein ausreichender Impfschutz gegen Polio dokumentiert ist (in der Regel 3-malige Impfung in der Kindheit sowie eine Auffrischung) und Sie nicht in aktuelle Endemiegebiete reisen, braucht die Impfung nach den geltenden Empfehlungen nicht weiter aufgefrischt werden. Falls aber noch kein ausreichender Schutz besteht, sollte auch hier aufgefrischt werden.


Hepatitis B

Die Hepatitis B Viren werden auch durch Geschlechtsverkehr übertragen. Ein Impfschutz ist darum sehr wichtig, die Kosten hierfür werden für Jugendliche bis 17 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel wird eine Auffrischung der Grundimmunisierung nach 10 Jahren empfohlen.

Wir kontrollieren darum den Impfschutz und holen ggf. fehlende Impfungen nach.


HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Anders als viele andere Krebsarten ist Gebärmutterhalskrebs nicht erblich. In vielen Fällen ist ein bestimmtes Virus die Ursache dieser Krebsart. Dieses Virus heißt Humanes-Papillom-Virus. Einige Typen (sog. Hochrisikotypen) können die Zellen des Gebärmutterhalses krankhaft verändern. Diese Zellen können sich wiederum, in einer geringen Anzahl der Fälle, zu krebsartigen Veränderungen des Gebärmutterhalses entwickeln. Diese Entwicklung verläuft in der Regel über einen langen Zeitraum, d. h. einige Jahre bis Jahrzehnte.

Rund 70% aller Frauen und Männer kommen im Laufe ihres Lebens mit einem oder mehreren Typen des Humanen-Papillom-Virus in Kontakt. In 80% dieser Fälle verschwindet der Virus innerhalb eines Jahres wieder spontan, ohne dass etwaige Zellveränderungen ausgelöst worden sind. Der Virus kann durch einfachen Genitalkontakt von Mensch zu Mensch übertragen werden, Kondome können die Gefahr einer Ansteckung zwar verringern, bieten aber keinen absolut zuverlässigen Schutz vor HPV. Das liegt daran, dass die HP-Viren im gesamten Genital- und Analbereich vorkommen können und man so auch trotz Kondom damit in Berührung kommen kann. Trotzdem sollte beim Sex nicht auf Kondome verzichtet werden, da sie vor vielen anderen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können. 

Obwohl die Kosten für die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren von den Krankenkassen übernommen werden, wird das Angebot ungenügend angenommen: Unter den 18-jährigen Mädchen waren 2019 nur 52 % vollständig geimpft, und nur 2,5 % der 18-jährigen Jungen. Darüber hinaus werden viele begonnene Impfserien nicht abgeschlossen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten heute eine Kostenübernahme bis 26 Jahre, gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Die STIKO empfiehlt eine Impfung von Jungen und Mädchen bereits ab 9 Jahren. Die Impfung sollte vor einer möglichen Infektion mit HPV durchgeführt werden, am besten vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Zudem reagiert das Immunsystem umso besser auf die Impfung, je jünger die geimpfte Person ist. Je früher geimpft wird, desto größer ist der Nutzen. Zudem kann der Impfstoff bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag in zwei Dosen verabreicht werden, danach sind drei Impfungen nötig. Aber auch nach bereits stattgehabten Geschlechtsverkehr können Frauen von der Impfung profitieren.

Der von uns verwendete Impfstoff Gardasil®9 (HPV-Typ 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58) schützt direkt gegen etwa 90 % der von Hochrisiko-Typen verursachten Gebärmutterhalskarzinome. Zusätzlich besteht durch diesen Impfstoff ein sehr wirkungsvoller Schutz auch gegen Genitalwarzen (Condylomata acuminata), die zu 90% von den Niederrisiko-Typen HPV 6 und 11 verursacht werden. Genitalwarzen treten sehr häufig auf, mit der höchsten Krankheitslast bei 20- bis 30-Jährigen. Bei 70% der Genitalwarzen ist eine oft länger andauernde ärztliche Therapie erforderlich. 


Reisemedizinische Impfungen (Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, Hepatitis A)

Gerne beraten wir Sie nach entsprechender Voranmeldung über mögliche empfohlene Reiseimpfungen. Beratung und ggf. Impfung stellen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)  dar und werden Ihnen entsprechend GOÄ in Rechnung gestellt.